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Privilegierung (§ 35 BauGB)

Recht

Baurechtlicher Sonderstatus für bestimmte Vorhaben im Außenbereich.

Die Privilegierung nach § 35 BauGB erlaubt bestimmte Bauvorhaben im Außenbereich ohne Bebauungsplan. Seit dem EEG 2023 können Agri-PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert werden. Dies beschleunigt die Genehmigung erheblich, da kein langwieriges Bauleitplanverfahren erforderlich ist.

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