Privilegierung (§ 35 BauGB)
RechtBaurechtlicher Sonderstatus für bestimmte Vorhaben im Außenbereich.
Die Privilegierung nach § 35 BauGB erlaubt bestimmte Bauvorhaben im Außenbereich ohne Bebauungsplan. Seit dem EEG 2023 können Agri-PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert werden. Dies beschleunigt die Genehmigung erheblich, da kein langwieriges Bauleitplanverfahren erforderlich ist.