Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
RechtGesetzliche Prüfung der Umweltauswirkungen vor Genehmigung.
Die UVP bewertet die Auswirkungen eines Vorhabens auf Mensch und Umwelt vor der Genehmigung. Für PV-Freiflächenanlagen ist ab bestimmten Schwellenwerten (in der Regel ab 20 ha) eine UVP oder zumindest eine Vorprüfung erforderlich. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag (ASP) ist häufig ein zentraler Bestandteil.